Anzeige erstatten


Anzeige: Ja oder Nein?

In den ersten Jahren war das ein wichtiges Thema für mich. Auch wenn es mittlerweile verblasst ist, möchte ich es ansprechen, denn vielleicht ist es für Dich gerade von Bedeutung.

 

Lange Zeit spielte ich mit dem Gedanken, Anzeige zu erstatten. Ein Unrecht war geschehen, es war strafrechtlich relevant, es war mein gutes Recht. 

 

Bei mir gab es verschiedene Gründe, aus denen ich es schließlich gelassen habe.

 

Damit möchte ich keinerlei Empfehlung aussprechen. Auch hier gilt: Jede und jeder muss den eigenen Weg finden. Ich kann mir vorstellen, dass es durchaus befriedigend sein kann, von offizieller Seite aus Recht gesprochen zu bekommen. 

 

Bei mir waren die Aussichten darauf allerdings vernichtend gering.

 

Ich hab mich damit auseinandergesetzt, was es heißt, Anzeige zu erstatten. Ein ganzer Apparat wird in Gang gesetzt, denn es handelt sich um ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft muss ermitteln. Man selbst kann nur noch Nebenkläger sein.

 

Allein das, die Aussicht, die Kontrolle über meine eigene Anzeige zu verlieren, hat mich abgeschreckt. Dazu war ich mir unsicher, ob ich wirklich Unbekannten gegenüber in allen Details über Erlebtes berichten wollte. 

 

Und schließlich die Aussicht, dass alles im Sande verläuft, weil  Aussage gegen Aussage steht. Ich hatte ja keinerlei Beweise. 

 

Ich hab mich entschieden, es sein zu lassen.


Heute geht es mir gut mit dieser Entscheidung. Ich habe meinen Seelenfrieden - meistens zumindest. Er ist nicht abhängig von weltlichen Gerichten.

 

Aber wie gesagt, geh Deinen Weg. Ich hab Dir hier ein paar relevante Informationen zum Thema zusammengepackt. 

 

Mut

Verjährung

Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigung und anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (wie z. B. sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch) liegen zwischen 5 und 20 Jahren.

 

Bei sexuellem Missbrauch beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres, so dass Erwachsene auch dann Anzeige erstatten können, wenn sie als Kind Opfer eines Verbrechens wurden.


Besonders bei einem längeren zeitlichen Abstand zwischen Tat und Anzeige ist eine rechtliche Beratung im Vorfeld ratsam.

 

Anzeige erstatten

Wenn Du Anzeige erstattest, muss die Polizei deine Anzeige aufnehmen und Ermittlungen einleiten.
Vergewaltigung/sexuelle Nötigung, auch in der Ehe und Partnerschaft, sind Verbrechen nach § 177 StGB.

 

Eine einmal erstattete Anzeige kannst Du  nicht mehr zurückziehen.
Vergewaltigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme weiter verfolgen muss.

 

Strafanzeige kannst Du bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
Dort findet meistens nur eine kurze Befragung statt. Die Anzeige wird dann weitergeleitet an das zuständige Landeskriminalamt. Dort musst Du dann ausführlich aussagen.

 

Die Befragung ist sehr ausführlich und umfangreich.
Die genaue Schilderung der Tatsituation und die Dauer der Befragung sind anstrengend. Aber Du kannst um Pausen bitten. Wenn Du nicht alles erinnern, wonach Du gefragt wirst, macht das nichts. Wenn Dir zu einem späteren Zeitpunkt noch etwas einfällt, kannst Du deine Aussage ergänzen.
Deine Aussage wird evt. mit einem Videogerät aufgezeichnet. Ggfs. läuft zusätzlich ein Audioaufnahmegerät mit, das deine Aussage aufzeichnet.
Wenn Dir später noch Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten deiner Aussage einfallen, bitte um eine Nachvernehmung.

 

Du hast das Recht, dich von einer Person deines Vertrauens zu deiner Aussage begleiten zu lassen.

Diese Vertrauensperson darf jedoch oft nicht während der Aussage dabei sein, z. B. dann nicht, wenn diese Person selbst als Zeugin befragt werden könnte oder wenn die Beamtin, die Dich befragt, befürchtet, dass es für Dich in Gegenwart einer dritten Person noch schwieriger sein könnte, über die Einzelheiten der Vergewaltigung zu sprechen.

Du hast das Recht, dich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt zu deiner Aussage begleiten und dich rechtlich im Ermittlungs- und Strafverfahren vertreten zu lassen.
Einen fachlich erfahrenen anwaltlichen Beistand bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu haben, ist grundsätzlich sinnvoll.

 

Nebenklage

Du kannst durch den Rechtsbeistand den Status der so genannten Nebenklägerin erhalten.
Du hast dann das Recht, über eine eigene Rechtsanwältin als NebenklägerIn in dem Strafverfahren aufzutreten.
Dein Rechtsbeistand stellt für dich den Antrag auf Nebenklage. Dadurch verbessern sich deine Rechte und Möglichkeiten im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren deutlich.
Du erhältst dann mehr Informationen über den Fortgang der Ermittlungen aber vor allem auch mehr Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren: Du hast z. B. Einsicht in Teile der Akte, das Recht, Anträge zu stellen, unzulässige Fragen zurückweisen zu lassen und vieles mehr.
Deine Möglichkeiten als NebenklägerIn kann Dir am besten ein hierin erfahrener Rechtsbeistand erklären.

 

Sprich über alle Unklarheiten und Fragen in diesem Zusammenhang mit deiner Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt.

 

Prozess

Zu einem Gerichtsprozess kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens Anklage erhebt und das Gericht das Hauptverfahren eröffnet.
Bis dahin vergehen in aller Regel Monate.

 

Kosten

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sind im jeweiligen Einzelfall zu klären. Hier nur in groben Zügen erste Anhaltspunkte:

 

Bei Vergewaltigung und Sexuellem Missbrauch wird bei Anklageerhebung auf Antrag der Nebenklage ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin als Beistand bestellt und damit übernimmt der Staat dann die Kosten für die anwaltliche Vertretung.

 

Eine Beiordnung bereits während des Ermittlungsverfahrens kann dein Rechtsbeistand beantragen. Dem wird in Einzelfällen stattgegeben.

 

Wird der Angeklagte verurteilt, muss er die Kosten tragen.

Bei sog. sexueller Beleidigung oder sexueller Körperverletzung – also sog. Vergehen, nicht Verbrechen wie z. B. Vergewaltigung – besteht ggfs. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für die Kosten einer anwaltlichen Vertretung zu erhalten.


Die Bedingungen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, erläutert Dir dein Rechtsbeistand.

Wenn Du eine anwaltliche Erstberatung möchtest – z. B. um erst einmal Ihre Rechte zu klären – frag die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt vorher nach den Kosten des Beratungsgesprächs.

 

Es gibt die Möglichkeit, dass der Weiße Ring auf Antrag die Kosten für das Erstgespräch mit der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt übernimmt.

 


Strafanzeige - sexueller Missbrauch - davon abgesehen